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Infos für Bildungsträger

Wenn Sie oder Ihre Einrichtung einen STÄRKE-Kurs anbieten wollen, müssen Sie diesen vorab für das jeweilige Jahr beim Amt für Familie, Kinder und Jugend anmelden. Schicken Sie uns bitte Ihre Jahresplanung mit Kostenkalkulation für das neue Jahr zusammen mit den Abrechnungen für das Vorjahr jeweils bis zum 30. November.

Damit Kurse oder Veranstaltungen eine Förderung aus dem STÄRKE-Programm erhalten können, muss diese Förderung künftig vorab vom Amt für Familie, Kinder und Jugend bewilligt werden!

Formulare

Formular_4_VwV_Antrag_Eltern_Familienbildungsfreizeit (DOCX, 30 kB)

Anlage 4 VwV Abrechnung bes LS (DOCX, 35 kB)

Anlage 9 offene Treffs (DOCX, 33 kB)

Anlage 10 Werbekosten (DOCX, 44 kB)

Weitere Informationen

Verwaltungsvorschift (VwV) STÄRKE (PDF, 2.4 MB)

pdf 22.11.2018_STÄRKE_Präsentation SM (PDF, 487 kB)